Ach ja – auch die Eigenangabe zur beruflichen Tätigkeit unseres promovierten Entwicklungsingenieur war sehr gut: Bei dem Abschluss einer neuen Berufshaftpflichtversicherung sollte entsprechend geprüft werden, ob eine bestehende Privathaftpflichtversicherung gekündigt werden kann.“ In einer guten privaten Berufsunfähigkeit